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Vorstandssitzung

Neupatienten

Die insbesondere von dem jetzigen Bundesminister für Gesundheit Prof. Lauterbach als Bundestagsabgeordneter miteingeführte Neupatientenregelung im Termin-Service und Versorgungsgesetz, die einerseits Vertragsärzte verpflichtet offene Sprechstunden anzubieten anderseits finanzielle Vergütungen für Annahme von Neupatienten gewährte, ist in den Augen der Netzärzte des Marler Arztnetzes ein taugliches Instrument zur Verbesserung der Patientenversorgung. Wir haben auch entsprechende Anstrengungen unternommen, innerhalb des Netzes die Vorgaben des TSVG umzusetzen und sehen eine beträchtliche Verbesserung der zeitnahen Versorgung unserer Patienten. Jetzt soll im Rahmen des am 23.09. im Bundestag in erster Lesung verhandelten GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes die Neupatientenregelung gestrichen werden.  Hiermit wird die zeitnahe Versorgung nicht nur  im Facharztbereich wieder zurückgefahren und die zeitnahe Terminvereinbarung deutlich erschwert. Zwar verspricht der Minister in der Bundestagsdebatte, dass das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz keine Leistungskürzungen vorsieht, aber in der Praxis findet dies statt.

Sowohl unsere lokale Wahrnehmung als auch Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigungen stehen der Behauptung von Prof. Lauterbach, dass die Neupatientenregelung überhaupt keine Versorgungsverbesserung erbracht hätte, entgegen.

Trotz allem werden wir unsere in vielen Jahren eingeübten Netzstrukturen weiterführen und etablierte Überweisungswege mit entsprechender Dringlichkeit auch fortsetzen und hoffen, dass im Gesetzgebungsprozess die Neupatientenregelung zum Wohl der zu versorgenden Patienten auch in Zukunft erhalten bleibt.

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