Nächste MAN-Termine:

29. Mai 2024  13:00 - Uhr
Vorstandssitzung
13. Jun 2024  20:00 - Uhr
Delegiertenversammlung
03. Jul 2024  13:00 - Uhr
Vorstandssitzung
28. Aug 2024  13:00 - Uhr
Vorstandssitzung

Coronaimpfung

Die aktuelle Veröffentlichung der Ständigen Impfkommision des Robert-Koch-Instituts (STIKO) empfiehlt eine 4. Corona-Impfung für alle über 60jährigen mit den an die Omikron-Variante angepassten Impfstoffen, genauso wie eine vierte Impfung für medizinisches oder pflegerisches Personal sowie Patienten mit Vorerkrankungen, insbesondere bei die Immunabwehr einschränkenden Erkrankungen oder Behandlungen unter Berücksichtigung von durchgemachten Covid-Erkrankungen und Zeitabständen.

Eine fünfte Impfung mit einem angepassten Impfstoff sollte  individuell mit einem Arzt/Ärztin abgesprochen werden. Sie wird nicht generell empfohlen, kann aber unter bestimmten Umständen wiederum unter Berücksichtigung des  individuellen Krankheitsrisikos (Vorerkrankungen, Behandlungen) sowie durchgemachter Covid-Erkrankungen sinnvoll sein.

Grundsätzlich sollten alle mindestens zweimal geimpft und einmal geboostert sein, also insgesamt drei Impfungen erhalten haben. Hier sind weitere Impfungen bei unter 60jährigen oder den genannten Personengruppen nicht empfohlen.

Daher sprechen Sie Ihre Netzarztpraxen an!

  • Wer nur zweimal geimpft ist, soll die dritte Impfung bekommen!
  • Wer noch nicht ein viertes Mal geimpft ist - hier ist insbesondere die Personengruppe zwischen sechzig und siebzig gefragt - sollte geimpft werden je nach Covid-Vorerkrankungsstatus!
  • Wer  zu einer besonders gefährdeten Patientengruppe gehört, sollte individuell mit den Netzärztinnen und Netzärzten des Marler Arztnetzes die Impfstrategie besprechen!
  • Denken Sie auch an die fällige Grippeimpfung im Herbst!
  • Alle veröffentlichten Daten zeigen, dass die Coronaimpfungen zuverlässig (über 90%ige Risikoreduktion) vor einem schweren oder sogar tödlichen Krankheitsverlauf schützen!
  • Um die Häufigkeit von Infektion mit nur milden Krankheitsverläufe zu reduzieren, bleiben Infektionsschutzmaßnahmen wie z.B. Tragen von FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Verkehrsmitteln unbedingt notwendig wie auch Teststrategien in den genannten Einrichtungen, so wie wie es das novellierte Infektionsschutzgesetz auch vorsieht.   
Top