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27. Nov 2024  13:00 - Uhr
Vorstandssitzung
12. Dez 2024  20:00 - Uhr
Delegiertenversammlung

G-BA Beschluss: Gürtelroseimpfung kann zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen geimpft werden.

Nachdem die ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts schon im November 2018 die Impfung gegen Gürtelrose mit dem von der Firma GSK eingeführten Impfstoff Shingrix als Regelimpfung für über 50 Jährige Erwachsenen in den Impfplan aufgenommen hat, ist durch den gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen geregelt worden und im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Die Ärzte des Marler Arztnetzes werden  über den Sprechstundenbedarf den Impfstoff in ihren Praxen vorhalten und sind gerne bereit, Patienten nach Vollendung des 50. Lebensjahr zu impfen.
Besonders freut es das Marler Arztnetz, dass der Impfstoff jetzt zu Verfügung steht und als Regelimpfung auch bezahlt wird;  denn das Marler Arztnetz hatte ab dem Jahr 2010 eine Inzidenzstudie zur Häufigkeit der Gürtelrose und der komplikativen Verläufe durchgeführt. In dieser Studie konnte aufgezeigt werden konnte, dass erstens die Gürtelrose eine häufig im Alter auftretende Erkrankung ist und zweitens ein erheblicher Teil der Patienten über lange Zeit über Nervenschmerzen klagen. Diese Ergebnisse haben die Entwicklung und Zulassung des Impfstoffes positiv beeinflusst.

Daher, fragen Sie in den Praxen nach der Impfung gegen Gürtelrose.
        

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